Editorial
Datenschutz ist Patientenschutz
»Klare Strukturen und festgelegte Abläufe helfen auch bei der DSGVO«
Positiv könnte man auch sagen: Gut, dass man mehr darüber nachdenkt, was personenbezogene Daten eigentlich sind – nämlich nicht nur die Informationen über die Patienten, die man in den Rechner tippt. Datenschutz ist auch Patientenschutz. Darf man, auch das eine Folge der Verunsicherung, überhaupt noch die Patienten im Wartezimmer mit Namen aufrufen, oder sollten sie nach Nummern geordnet den Weg ins Sprechzimmer antreten? Muss jeder Anrufer, der sich um einen Ersttermin bemüht, erst über die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der Praxis am Telefon aufgeklärt werden? Wann muss sich ein aus dem Praxisteam benannter Datenschutzbeauftragter um die nötigen Schritte kümmern? In der Regel zeigt sich dann, dass klare Strukturen und festgelegte Abläufe sehr wohl genügen, um die Forderungen der DSGVO zu erfüllen.
Wer sich gezwungenermaßen in den letzten Monaten mit dem Thema DSGVO auseinandersetzen musste, hat zudem gelernt, dass nicht alle Auswüchse, die aus den übergreifend und damit wenig praxisnah formulierten Bestimmungen entstanden sind, auch ihre Berechtigung haben. Aber während die DSGVO noch im Detail nachwirkt, droht mit dem ab 2019 gültigen E-Health-Gesetz schon das nächste Datenschutzproblem …
Ihr Markus Seidl
Springer Medizin