Videosprechstunde jetzt anders abrechnen
Tatsächlich erbringen Hausärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten den weitaus größten Anteil von Videosprechstunden, zeigen aktuelle Zahlen der AOK Nordwest aus Westfalen-Lippe. Diese beiden Gruppen alleine erbrachten 2021 rund 80 Prozent aller Videosprechstunden bei den Patienten der Krankenkasse.
Unlimitiert wie in den schlimmsten Zeiten der Pandemie dürfen Videosprechstunden allerdings nicht mehr erbracht werden. Die entsprechenden Sonderregelungen wurden zum zweiten Quartal 2022 gestrichen beziehungsweise liefen aus. Zu den Leistungen, die per Videosprechstunde erbracht werden können, gehört auch die „Verbale Intervention bei Psychosomatischen Krankheitszuständen" (GOP 35110). Nach der neuen Regelung, die seit 1. April 2022 Gültigkeit hat, dürfen bis zu 30 Prozent solcher Leistungen per Videosprechstunde erbracht werden. Früher waren es nur 20 Prozent.