Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

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Altersvorsorge

Seit 1. April 2008 haben Medizinische Fachangestellte erstmals einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse für die Altersvorsorge. Wir haben die wichtigsten Punkte noch einmal für Sie zusammengefasst:

Bis Ende 2014 haben Sie die Wahl, ob Sie den Arbeitgeberbeitrag zusätzlich oder anstelle der vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Weiterzahlung der vermögenswirksamen Leistungen erhalten:

  • Vollzeitbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden wöchentlich 20 Euro im Monat.
  • Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer geringeren als einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Stunden wöchentlich 10 Euro monatlich.
  • Auszubildende nach der Probezeit 20 Euro monatlich.
    Bei Verzicht auf die vermögenswirksamen Leistungen erhalten:
  • Vollzeitbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden wöchentlich 56 Euro monatlich.
  • Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit durchschnittlich weniger als 18 Stunden Wochenarbeitszeit 28 Euro monatlich.
  • Auszubildende nach der Probezeit 38 Euro monatlich.

Nutzt die Medizinische Fachangestellte die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, so erhält sie einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 Prozent des umgewandelten Betrages, mindestens jedoch 10 Euro monatlich. Konkrete Beispiele dazu finden Sie unter

www.vmf-online.de


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