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Aktuelle Meldungen

Verordnung von Reha vereinfacht

Die Verordnung von medizinischer Rehabilitation wird ab 1. April 2016 einfacher. Dann fällt das Verordnungsmuster 60 weg. Damit brauchen Vertragsärzte nur noch ein Formular auszufüllen. Außerdem kann künftig jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation verordnen. Diese Änderungen hat jüngst der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen und die Rehabilitations-Richtlinie entsprechend angepasst.

Ärzte können dann eine Rehabilitation direkt verordnen, aber auch weiterhin eine Beratung des Versicherten durch die Krankenkasse anfordern. Bis März 2016 ist das Muster 60 weiter zu verwenden, um die Rehabilitation einzuleiten. Ein neues Verordnungsformular Muster 61 wird ab 1. April 2016 zur Verfügung stehen.

MFA ist weiterhin ein Top-Ausbildungsberuf

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 518.391 Jugendliche einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Diese Zahl teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Dabei schlossen 13.881 Frauen einen Vertrag zur Ausbildung als MFA ab. Damit rangierte bei den weiblichen Berufsanfängern die Ausbildung zur MFA an vierter Stelle der beliebtesten Lehrberufe. Wie aus den Statistiken weiter hervorgeht, schafft es die Ausbildung zur MFA unter allen Frauen, die sich 2014 in Ausbildung befanden, sogar auf Rang 2 der häufigsten Ausbildungsberufe (7,1 Prozent) – bei deutschen und nicht-deutschen Staatsangehörigen gleichermaßen. Nur der Beruf der Bürokauffrau ist mit 10,9 Prozent noch beliebter.

Den insgesamt 37.116 weiblichen Azubis standen im letzten Jahr 582 Männer in einem Ausbildungsverhältnis zum Medizinischen Fachangestellten gegenüber. Geschlechtsübergreifend rutscht der MFA-Beruf damit auf Rang 8 ab.

Aus der Ärzte Zeitung

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E-Health-Gesetz kommt voran

Der Bundestag hat sich am 3. Juli 2015 in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) befasst. Das Gesetz soll die Nutzung moderner Informations-und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen vorantreiben, um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern. Beispielsweise soll es für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) neue Funktionen geben. So sollen Ärzte Notfalldatensätze ihrer Patienten erstellen und sie auf der eGK speichern können. Für einen verbesserten Übergang in den ambulanten Bereich ist geplant, dass Kliniken elektronische Entlassbriefe erstellen und diese auf der eGK speichern. Um die elektronische Nutzung der eGK anzukurbeln, sollen Vertragsärzte zwischen Juli 2016 und Juni 2018 für die Erstellung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes eine zusätzliche Vergütung erhalten. Auch die Kliniken sollen dem Entwurf zufolge für jeden ausgestellten elektronischen Entlassbrief eine Pauschale bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen.

Gesetzliche Änderung bei der Reha

Versicherte haben bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen zukünftig ein größeres Wahlrecht. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) vor, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist. So können Patienten die Rehaeinrichtung jetzt selbst aussuchen, wenn sie entstehende Mehrkosten selbst tragen. Bisher galt diese Regelung nur für zertifizierte Einrichtungen, die keinen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben. Das bisher schon bestehende Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten bleibt davon unberührt.

Außerdem erhalten Versicherte durch das Gesetz Anspruch auf Entlassmanagement nach einer stationären Rehabilitation. Damit soll eine lückenlose Anschlussbehandlung gewährleistet werden.


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