Rezeption
Aktuelle Meldungen
Förderungsmöglichkeiten für Fortbildungen
Wenn es um die Fortbildung geht, lassen MFA und ihre Chefs oft bares Geld liegen. Denn für die Fortbildungen gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die aber nur relativ selten in Anspruch genommen werden, etwa die Bildungsprämie und den Bildungsscheck.
Die Bildungsprämie wird vom Bund gezahlt und unterstützt die berufsbezogene Weiterbildung mit bis zu 500 Euro. Die Förderung ist gekoppelt an das zu versteuernde Einkommen. Bei Alleinstehenden darf es nicht höher als 20.000 Euro im Jahr sein, bei Verheirateten darf das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner zusammen 40.000 Euro nicht überschreiten. Außerdem steht die Bildungsprämie nur Berufstätigen offen, die mindestens 15 Stunden arbeiten oder sich in Elternzeit oder Pflegezeit befinden. Um einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen sich Interessierte an eine der rund 530 Beratungsstellen in Deutschland wenden.
Für MFA, die eine Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung machen, kommt auch das sogenannte Meister-Bafög oder Aufstiegs-Bafög infrage. Hier ist die Voraussetzung für die Förderung, dass die Fortbildungsmaßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden um-fasst. Für die Auswahl einer geeigneten Fortbildung sollten sich MFA beim Verband medizinischer Fachberufe nach den verschiedenen Angeboten und den mit ihnen gemachten Erfahrungen erkundigen.
Die Landesärztekammern bieten ebenfalls Fortbildungen für MFA an. Bei den Kammern können sich Interessierte für das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Weiterbildungsstipendium bewerben. Es richtet sich an junge MFA, die besonders gute Ergebnisse in ihren Prüfungen erzielt haben.
www.vmf-online.de
www.bildungspraemie.info
Professionell telefonieren an der Rezeption
Gute Gespräche
Trotz vieler moderner Kommunikationsmittel ist das Telefon in der Hausarztpraxis noch immer das Medium Nummer eins. Unser Telefonleitfaden fasst noch einmal die Grundregeln für gute Gespräche mit Ihren Patienten zusammen.
mehr...Editorial
Datenschutz ist Patientenschutz
Ein Vierteljahr ist seit der Einführung der ominösen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits verstrichen, und einiges von dem aufgewirbelten Staub hat sich bereits wieder gelegt. Aber Hand aufs Herz: Wie viel Aufregung und Stress hat die Umsetzung in Ihre Praxis gebracht? Eigentlich sollte man annehmen, dass der Umgang mit sensiblen Daten in der Praxis so eingeübt ist, dass alle Beteiligten das verinnerlicht haben. Schließlich ist das Erheben von Daten quasi ein Kerngeschäft der Arztpraxis. Und doch genügen einige neue Begriffe und weit gefasste Definitionen, dass sich – verbunden mit dem Damoklesschwert von drohenden Geldbußen – große Verunsicherung einstellt.
mehr...leserdialog
MFA und Qualitätszirkel – das sagt unsere Umfrage
In der letzten Ausgabe hatten wir Sie nach Ihren Erfahrungen zu Qualitätszirkeln (QZ) für MFA gefragt. Nur 39 Prozent gaben an, regelmäßig einen QZ zu besuchen.
mehr...Mutterpass & Co. jetzt elektronisch einsehbar
Das Digitale Gesundheitsnetzwerk ist eine bundesweite Initiative der AOK. Nach dem Start des Pilotprojektes in Mecklenburg-Vorpommern im März 2018 startete jetzt die Vernetzung schwangerer Frauen mit einer Reihe von Geburtskliniken in Berlin.
Die am Gesundheitsnetzwerk angemeldeten AOK-versicherten Patientinnen können eigene Daten und Dokumente digital zur Verfügung stellen und umgekehrt auch von der Klinik bereitgestellte Dokumente einsehen. Werdende Mütter per Datei-Upload ihren Mutterpass, Berichte zu früheren Geburten sowie Ergebnisse ambulanter Vorsorgeuntersuchungen bereitstellen. Ärzte wiederum können strukturierte Dokumente wie Ultraschall- oder Laborbefund, Geburtsbericht, Op-Bericht, Entlass- und Arztbrief oder ein Stillprotokoll in der Akte hinterlegen. Auch der Austausch von Dokumenten zwischen den Kliniken ist möglich – so der Versicherte das möchte. Wichtig ist den Projektpartnern jetzt die rasche Anbindung niedergelassener Haus- und Fachärzte an das Gesundheitsnetzwerk.
www.aok-gesundheitspartner.de
Teamarbeit immer wichtiger
Die Zukunft der medizinischen Versorgung liegt in der interprofessionellen Zusammenarbeit, prophezeit Andreas Westerfellhaus. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung forderte jüngst auf einer Veranstaltung: Das Verhältnis zwischen Ärzten und Pflegenden muss neu justiert werden.
Dabei kann die Digitalisierung nach seiner Einschätzung eine wichtige Rolle spielen. Dazu muss laut Westerfellhaus die Aufgabenverteilung klar geregelt werden, auch innerhalb der Pflege- und Assistenzberufe.
Aus der Ärzte Zeitung
Autofahren im hohen Alter oder mit beginnender Demenz
Kann ich den Patienten noch guten Gewissens am Verkehr teilnehmen lassen? Mit dieser heiklen Frage beschäftigen sich viele Hausärzte und ihre Praxisteams. Mitunter sind es auch Angehörige, die sich Sorgen machen und den Hausarzt oder die MFA auf die Problematik ansprechen.
Um Hausarztpraxen bei der schwierigen Aufgabe zu unterstützen, haben Experten aus unterschiedlichen Disziplinen die Lage analysiert und das 72 Seiten umfassende Papier Autofahren und Demenz – Vorgehensempfehlungen für die Hausarztpraxis entwickelt. Die erarbeiteten Vorgehensweisen sollen Hausarztpraxen mehr Sicherheit bieten.
Auch konkrete Einstiegsfragen an den Patienten werden aufgelistet: Wie ist das eigentlich bei Ihnen mit dem Autofahren? Wie sind Sie heute in die Praxis gekommen? Oder: Wie machen Sie das eigentlich mit längeren Wegen? Besonders hilfreich für die hausärztlichen Praxen sind die im Papier zur Verfügung gestellten Dokumentationshilfen: Wenn zum Beispiel eine Aufklärung eines Patienten über Demenz und Fahrsicherheitsrisiken erfolgt ist, können Hausarzt und Patient bzw. ein Angehöriger oder eine MFA das Dokument ausfüllen, unterzeichnen und zu den Akten legen.
www.familien-medizin.org
Plötzlich Datenschutzbeauftragte?
Seit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 müssen sich auch Arztpraxen noch intensiver mit dem Thema Datenschutz beschäftigen – offensichtlich auch mit Folgen für MFA. Der Verband medizinischer Fachberufe schreibt auf seiner Website: In den vergangenen Wochen haben sich vermehrt Mitglieder bei der Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. gemeldet und nachgefragt, ob der oder die Arbeitgeber/in sie als Datenschutzbeauftragte benennen darf und welche Konsequenzen damit verbunden sind.
Die Rechtsabteilung des Verbandes gibt dazu in paar Tipps und empfiehlt vor allem zwei Dinge:
- Die Aufgabe der/des Datenschutzbeauftragten sollte nur dann übernommen werden, wenn die dafür notwendigen Kenntnisse vorliegen. Wir empfehlen daher dringend zu vereinbaren, dass eine entsprechende Schulung besucht wird, denn die Grundverordnung fordert vor der Benennung Fachwissen und Fachpraxis.
- Zudem sollte in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, wie viel Prozent der Arbeitszeit auf die Stelle der/des Datenschutzbeauftragten verwendet werden soll. Erfahrungsgemäß ist der Arbeitsumfang zu Beginn größer, da viele Unterlagen neu erstellt werden müssen.
Editorial
Fehlerkultur in der Arztpraxis
Wenn sich junge Menschen für den Beruf der oder des Medizinischen Fachangestellten entscheiden, dann wollen sie Patienten vor, während und nach der Behandlung betreuen und informieren. Sie wollen assistieren, aber auch selbstständig Arbeiten ausführen, z. B. im Bereich des Praxis- und Qualitätsmanagements oder im Labor.
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So sieht es im Wartezimmer aus - das sagt unsere Umfrage
In der letzten Ausgabe hatten wir eine Reihe von Fragen rund ums Wartezimmer gestellt - und sehr spannende Antworten von Ihnen erhalten. Mit Licht und Schatten, wie wir finden.
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